E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Rechtlicher Vater muss die Vaterschaft nicht anfechten

Vater kann nicht nur sein, wer mit der Kindesmutter während der Zeit der Empfängnis geschlechtlich verkehrte, sondern auch derjenige, der mit der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.

Daraus folgt, dass auch derjenige Vater ist, der zwar nicht mit der Kindesmutter geschlechtlich verkehrte, sondern nur zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.

Der sogenannte rechtliche Vater ist mit allen Rechten und Pflichten Vater, sodass er auch zum Unterhalt verpflichtet ist und gerichtlich verurteilt werden kann.

Ist der rechtliche Vater nicht der leibliche Vater, so kann er seiner Unterhaltsverpflichtung nur entgehen, wenn er die Vaterschaft anficht.
Er ist jedoch nicht zur Anfechtung der Vaterschaft verpflichtet, damit er für ein weitere leibliches Kind mehr Unterhalt zur Verfügung stellen kann.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 580 18 vom 29.01.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-23 wid-29 drtm-bns 2024-11-23