E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Beschwerdeschrift muss eigenhändig unterschrieben werden

Die Unterschrift auf der Beschwerdeschrift muss grundsätzlich eigenhändig erfolgen.


Bei einem Computerfax ist eine eingescannte Unterschrift ausnahmsweise ausreichend.

Dem Formerfordernis wird jedoch nicht genügt, wenn die Unterschrift in einen Schriftsatz eingescannt wird und, der Schriftsatz danach ausgedruckt und mittels eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wird.

Die Unterschriftserfordernis ist kein Selbstzweck, sondern soll die Identifizierung des Urhebers einer Verfahrenshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen unautorisierten Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 291 19 vom 19.02.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-23 wid-29 drtm-bns 2024-11-23