E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Dienstwagen zählt zum unterhaltspflichtigen Einkommen

Der Nutzungsvorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens zählt auch zum unterhaltspflichtigen Einkommen.

Am Nutzungsvorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens will sich nicht nur das Finanzamt über die Lohnsteuer beteiligen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nämlich entschieden, dass der Nutzungsvorteil außerdem das unterhaltspflichtige Einkommen erhöht. Wer also zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, muss sich den Dienstwagen in dem Umfang anrechnen lassen, in dem er Kosten für einen eigenen Pkw spart. Sofern kein geringerer Umfang der Privatnutzung nachgewiesen wird, ist in der Regel der Betrag aus der Gehaltsabrechnung anzusetzen.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-03 wid-29 drtm-bns 2024-12-03