Mit dem Familienrecht werden die Rechtsverhältnisse von Personen geregelt, die durch Lebenspartnerschaft, Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Weiterhin werden durch das Familienrecht auch gesetzliche Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung geregelt.
Mit Beginn einer Ehe werden entstehende Verpflichtungen und Regeln in einem Ehevertrag festgehalten. Viele Eheschließende werden über eine baldige Scheidung sicherlich nicht nachdenken. Für den Fall jedoch, dass eine Scheidung sehr wahrscheinlich ist, können die Ehepartner eine besondere Form des Ehevertrags schließen – die sog. Scheidungsfolgevereinbarung.
Früher oder später kann es auch in den besten Ehen passieren, dass die Beziehung in die Brüche geht und von einem oder beiden Ehepartnern der Wunsch nach einer Scheidung stärker wird. Bevor eine Scheidung durchgeführt werden kann, müssen sich beide Ehepartner zunächst trennen und die vorgeschriebene Trennungszeit von 1 Jahr einhalten. Mit dem Begriff Trennung ist gemeint, dass sämtliche Lebensbereiche getrennt sind (Zimmer, Finanzen, Wäsche, Einkauf …). Ein kürzerer Zeitraum als 1 Jahr ist nur in besonderen Härtefällen möglich.
Sobald aus einer Ehe Kinder hervorgegangen sind, haben die Eltern die Pflicht, sich um das Wohl des Kindes, sowie dessen Vermögen zu sorgen. Waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet, bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung erhalten, andernfalls erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht und der Vater vorerst lediglich das Umgangsrecht. Ich unterstütze Sie bei der Zuweisung des Sorge- und Umgangsrechts, wobei vor allem das Wohl des Kindes / der Kinder im Vordergrund steht.
Während der Trennungsphase bis zum Scheidungsprozess sowie nach der Scheidung können unterschiedliche Arten von Unterhaltsansprüchen geltend gemacht werden. Das wäre zum einen der Ehegattenunterhalt, der sich in die Bereiche Trennungsunterhalt (Leistungen, die im Zeitraum vom Getrenntleben bis zur Scheidung gezahlt werden) und nachehelicher Unterhalt unterteilt. Weiterhin gibt es den Kindesunterhalt, sowie als Gegenstück den Elternunterhalt, bei dem die Kinder bedürftige Eltern unterstützen.